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Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle wesentlichen Fragen und ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

  • die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes
  • die Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Tätigkeitsberichts des Gesamtvorstandes; die Entlastungdes Vorstands und des Gesamtvorstands
  • das Beitragswesen
  • die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins und über den Verbleib der Mittel nach Auflösung des Vereins
  • die Bestellung der Abschlussprüfer.

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