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Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie beschließt über alle wesentlichen Fragen und ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:
- die Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes
- die Genehmigung des Haushaltsplans für das nächste Geschäftsjahr; die Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und des Tätigkeitsberichts des Gesamtvorstandes; die Entlastungdes Vorstands und des Gesamtvorstands
- das Beitragswesen
- die Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, über die Auflösung des Vereins und über den Verbleib der Mittel nach Auflösung des Vereins
- die Bestellung der Abschlussprüfer.
News
„Das Undenkbare denken“ - Schrift Nr. 2 zur Zukunft der Öffentlichen Sicherheit erschienen
29.03.2012
Über Facebook zur Polizei - Behörden rekrutieren durch Soziale Netzwerke
27.03.2012
Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften
05.03.2012
Termine
Fachkonferenz „Bürgernahe Sicherheitskommunikation für Städte und Gemeinden“
13.06.2012
Operations Research
27.06.2012
-
28.06.2012
Neuausrichtung LogSys Bw
04.09.2012
-
05.09.2012


